Unabhängig vom Versicherungsstatus muss vor Beginn der stationären Behandlung die Kostenübernahme geklärt werden.
Kostenübernahme der
stationären Behandlung
Verlegung/Anschlußheilbehanlung
Bei einer beabsichtigten Verlegung eines Patienten in unsere Klinik stellt das verlegende Krankenhaus den Kostenübernahmeantrag an den zuständigen Kostenträger.
Zuweisungen vom Hausarzt/Facharzt
Der Antrag auf stationäre Rehabilitation oder fachklinische Behandlung mit Begründung der Indikation stellt der zuweisende Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Private
Krankenversicherungen
Auch von privaten Krankenversicherungen muss grundsätzlich vor Beginn der stationären Behandlung die Kostenübernahme genehmigt werden.
Selbstzahler
Bei einer stationären Behandlung als Selbstzahler sind Vorauszahlungen zu leisten, die am Ende der Behandlung mit den entstandenen Kosten verrechnet werden.
Ausländische Patienten
- Ausländische Patienten aus dem EU Ausland benötigen zur stationären Aufnahme von ihrer jeweiligen Krankenversicherung das Formular E-112.
- Selbstzahlende ausländische Patienten müssen Vorauszahlungen leisten, die am Ende der Behandlung mit den entstandenen Kosten verrechnet werden.
